
Bis zum 1.5.2017 reite es aus, dass man nach der erfolgreichen Matura an einer HTL drei Berufsjahre in der Branche nachweisen konnte. Anschließend stellte man einen Antrag beim Ministerium und erhielt die Standesbezeichnung Ingenieur. Mit 1. Mai änderte sich diese Situation. All jene Herrschaften die um die Standesbezeichnung ansuchen, müssen sich einem Fachgespräch unterziehen.
Nachlesen ist dies alles im Ingenieurgesetz unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004849&FassungVom=2017-04-30
Betreffend des Zertifizierungsvorganges bietet auch die WKO Hilfestellung und Information unter https://www.wko.at/site/ingenieurzertifizierung/zertifizierungsverfahren.html an.
Ich selbst darf oben genanntes Fachgespräch wohl in Zukunft für Hochbau und Wirtschaftsingenieurwesen im Burgenland durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Robert Peterlik GmbH
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