
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1.1.2006 ist das BBGStG (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz) in Kraft.
Die Übergangsfrist endet per 1.1.2016.
Ist Ihr Betrieb bereits barrierefrei?
Ist Ihre Homepage barrierefrei?
Kennen Sie dem Umfang der nötigen Maßnahmen damit Ihr Betrieb barrierefrei ist?
Wir beraten Sie gerne!
Die Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges ist günstiger als die Strafe die Sie ansonsten erwarten kann.
Eine Anzeige wegen Diskriminierung kostet ab 1000 Euro zzg. Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. Weiter erwartet Sie eine Strafe ab 2000 Euro laut Verwaltungsstrafgesetz.
Unserer Leistungen:
- Istzustand Analyse
- Sollzustand Ermittlung
- Ausarbeitung Maßnahmenpaket
- Kostenermittlung des Maßnahmenpaketes
- Ggf. Einreichung und Behördenabwicklung der Tätigkeiten
- Bauaufsicht und Kostenkontrolle der Maßnahmen
- Verfassen von Gutachten betreffend Ausnahmen (sofern möglich)
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
DI Robert Peterlik GmbH
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