
Bauplan § 18 Abs. 1 und 19 Abs. 1 der NÖ BO 2014
Plankopf mit Bauwerber, Grundeigentümer und befugtem
Planverfasser (jeweils mit Unterschrift)
Lageplan:
1) Flächenwidmung (Straßenfluchtlinie)
2) Bebauungsvorschriften gem. Bebauungsplan, Bebauungsdichte,
Bauweise, Bauklasse sowie sonstige Bebauungsvorschriften (Schutzzone, Einfriedungen, Nebengebäude, Werbeanlagen, …. usw.)
3) Anordnung von Nebengebäuden bzw. bauliche Anlagen (z. B.
Carports)
4) Bauklasse bzw. Gebäudehöhe
5) Baufluchtlinien
6) Erschließung (Lage der Zufahrt(en), Abstände zu bestehenden
Zufahrten und/oder Kreuzungen, Angabe der Innenradien bei den Zufahrten)
7) Nachbargrundstücke, Anrainerangaben, benachbarte
Bebauungen
8) Nordpfeil und Höhenkoten
9) Angabe des Maßstabes + Maßstabsleiste
10) Geringste Abständen der Bauwerke zu den Grundgrenzen
(Bauwiche)
11) Vorhandene und geplante Einbauten und Freileitungen, v.
a.
Schmutzwasserleitungen samt Putzschächte
12) Brunnen, Niederschlagswasserversickerungsanlagen,
Müllplätze,
13) KFZ- und Fahrradabstellplätze
14) Lage von lärmemittierenden Anlagen
15) Freiraumgestaltung (Spielplatzflächen inkl.
Spielgeräte)
Grundrisse:
1) Brandabschnitte
2) Nutzungsart (Raumnutzungen: „Alt“, „Neu“), Fläche und
Bodenbelag der Räume
3) Mindestgrößen der Nutzungseinheiten und der Aufenthaltsräume
(≥ 10 m2)
4) Ausreichende Belichtung der Aufenthalts- bzw.
Arbeitsräume
5) Türen und Tore (Öffnungsrichtung, lichte Breite und Höhe,
bei Notausgängen:Beschlagsart)
6) Belüftung innenliegender Nebenräume
7) Höhenniveau-Marken
8) Treppenbreiten, Steigungsverhältnisse, Anzahl der Stufen und
Geländer
9) Absturzsicherungen, Brüstungen und Fensterparapete
(Materialien und Höhen)
10) Fluchtwege (Fluchtwegführung und
–längen)
11) Brandmelder
12) Rauchfänge (Typen, Durchmesser)
13) Vorhandensein von Bädern, Küchen, WC´s innerhalb von
Wohnungen und sonstiger Räume im Gebäude (Kellerabteile, Wasch- und Trockenraum, Kinderwagenabstellraum)
14) Lagerräume für Heizmaterial
15) Begehbarkeit zur Brandbekämpfung von Dachböden (samt
Seitenböden)
16) Straßenseitige Einfriedungen mit Ansicht und
Schnitt
17) Schmutzwasserableitung - Darstellung der Trassenführung
einschließlich aller erforderlichen Putzstücke und -schächte
18) Dachwasser- und Regenwasserableitung samt Darstellung der
Art der Versickerung
19) Winkelangabe bei Bauteilen, die nicht rechtwinklig
sind
Schnitte und Ansichten:
1) Art der Fundierung und des Tragwerks
2) Material und Fundierung von
Einfriedungen
3) Schnittführung zumindest durch das
Stiegenhaus
4) Höhen der Gebäude und des anschließenden Geländes inkl.
allfälliger
Niveauveränderungen, (bei größeren Bauvorhaben die Darstellung
der Ermittlung der mittleren Gebäudehöhe je Gebäudefront)
5) Höchster Grundwasserspiegel (HGW) im
Schnitt
6) Raumhöhen bzw. Durchgangslichten (z.B. bei
Stiegenlauf)
7) Glasarten bei Gefahren durch Anprall oder
Absturz
8) Art des Daches samt Ausführung und
Eindeckung
9) Legende sämtlicher Aufbauten mit Angaben zum
Brandschutz
(Feuerwiderstandsklasse, Klasse des Brandverhaltens),
Wärmeschutz (U-Wert) und Schallschutz (Rw, R’w, L’nT,w)
10) Allenfalls Belichtungsnachweis von Hauptfenstern der
Nachbargrundstücke
Baubeschreibung § 18 Abs. 1 und 19 Abs. 2 der NÖ BO 2014
1) Flächenangaben: Bruttogrundflächen (gegliedert in Geschoße
und Summe), Nutzflächen sämtlicher Nutzungseinheiten, Verkaufsflächen
2) Angabe der zutreffenden Gebäudeklasse auf Grundlage der
ermittelten
Bruttogrundfläche bzw. der
Nutzungseinheiten
3) Nachweis des maßgeblichen Außenlärmpegels durch:
Strategische (Teil-)Umgebungslärmkarten oder Lärmkarten oder Zuordnung zu einer Baulandkategorie (inkl. Bestätigung, dass diese Werte nicht überschritten werden) oder durch nachvollziehbare,
regelkonforme Messungen/Berechnungen
4) Nachweis der Einhaltung des Stellplatzbedarfs für Kfz bzw.
Fahrräder
5) Baumaterialien
6) Art der Beheizung und Warmwasserbereitung (Wärmeerzeugung
und -verteilung, Brennstoff)
7) Beschreibung von Abweichungen und Nachweis der
Gleichwertigkeit von Ersatzmaßnahmen (gegebenenfalls mit Detailplandarstellung)
8) AGWR II-Datenblatt (bei > 20 m²
Bauvorhaben)
9) Angabe der Abwasserbeseitigung: wie z.B. Anschluss an die
öffentliche Kanalisation oder Einleitung in eine dichte Senkgrube (in Streugebieten - Dichtheitsnachweis der Senkgrube unbedingt erforderlich!)
10) Angabe der Regenwasserableitung: wie z. B. Versickerung auf
Eigengrund mittels Sickerschacht, Sickermulden, RW-Zisterne, etc.
Energieausweis § 18 Abs. 1 und 19 Abs. 4 der NÖ BO 2014
1) Zuordnung Gebäudekategorie
2) Erforderliche Kennwerte: HWB, EEB, KB
3) Mit dem Bauplan übereinstimmende Aufbauten und berechnete
U-Werte
4) Nachweis der Vermeidung der sommerlichen Überwärmung (vor
allem bei Wohnbauten) bzw. Angabe Kühlbedarf (KB)
Nachweis des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme § 18 Abs. 1 der NÖ BO 2014
Nachweis des Einsatzes hocheffizienter alternativer
Energiesysteme (§ 18 Abs. 1 der NÖ BO 2014):
Wenn bei Neubauten oder bei größeren wärmetechnischen
Renovierungen nicht ein hocheffizientes alternatives Energiesystem zum Einsatz kommt, ist von berechtigten Verfassern ein Nachweis zu erbringen, dass der Einsatz derartiger Systeme geprüft wurde,
und plausibel zu begründen, warum diese nicht zum Einsatz kommen.
Quelle: Magistrat der Stadt Wr. Neustadt Magistratsabteilung 4, Bauamt und Wirtschaftshof
Da es in gewissen Situationen auch für einen Baufachmann schwierig sein kann all diese Punkte in die Unterlagen einzuarbeiten, bedienen sich immer mehr Planer spezialisierter Fachfirmen. Für den Bauherrn, ist es eigentlich unmöglich als Laie die Fülle dieser Punkte zu kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
DI Robert Peterlik GmbH
Kommentar schreiben