
Laut §127 der Wiener Bauordnung ist in vielen Fällen bei einer Bauführung ein sogenannter Prüfingenieur erforderlich.
Diese Tätigkeit darf ein „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger übernehmen, aber auch ein „beeideter Ziviltechniker“.
Selbstverständlich hat diese Person unterschiedlich vom ausführenden Organ (Baumeister) und von Bauherren zu sein und darf auch nicht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einer dieser Personen stehen.
Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Formulare stehen auf der Homepage der Stadt Wien bereit zum Download: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pruefingenieur.html
Das gesamte Leistungsbild umfasst einen kompletten Aufgabenkatalog, welcher unter http://wien.arching.at/home.html einsehbar ist. Primär sind es jedoch folgende Aufgaben:
- Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten
- Überprüfung der Baulichkeit auf Lage- und Höhenmäßige Übereinstimmung mit den Bauplänen
- Meldungen von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde
Wichtig ist, dass der Prüfingenieur der Behörde anzuzeigen ist. Dies gilt auch für dessen Abbestellung, Rücktritt oder einen Wechsel des Prüfingenieurs.
Gerne übernehmen wir die Behördenmeldung und diese Tätigkeit für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
DI Robert Peterlik GmbH
Kommentar schreiben